Kann man das absetzen?
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Fertiggaragen absetzen

Kann man Fertiggaragen bei der Steuer absetzen?

Die Kosten für eine Fertiggarage können teilweise als Steuerermäßigung nach § 35a EStG berücksichtigt werden. Sie können die Arbeitskosten abziehen, wenn die Garage nicht gleichzeitig mit dem Haus neu gebaut wird.

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Die Kosten für den Bau einer Fertiggarage können Sie zum Teil absetzen, aber: Wenn Sie die Garage gleichzeitig mit einem Eigenheim bauen, gibt es keine Steuerermäßigung. Wenn Sie die Kosten für den Garagenbau unter den Betriebsausgaben oder Werbungskosten verbuchen können, ist der Abzug problemlos möglich. Dazu muss aber ein klar erkennbarer Bezug zu Ihrer Berufstätigkeit bzw. zu Ihren Einkünften vorhanden sein.

In allen anderen Fällen können die Arbeiten als Handwerkerleistung einzuordnen sein. Sie können dann 20% der Lohnkosten (maximal 1.200 €) absetzen. Beachten Sie dabei: Leben zwei Alleinstehende in einem Haushalt zusammen, kann der Höchstbetrag insgesamt nur einmal als Steuerermäßigung angesetzt werden.

Die Rechnung

Das Finanzamt gewährt Ihnen eine entsprechende Steuerermäßigung nur, wenn Sie die entstandenen Kosten mittels einer korrekt ausgestellten Rechnung nachweisen. Korrekt bedeutet: Aus der Rechnung (oder einer beigefügten Anlage) muss der genaue Anteil der Arbeits- und Fahrkosten hervorgehen – in Summe oder prozentual. Das ist wichtig, denn: Die reinen Materialkosten können Sie nicht steuerlich geltend machen. Sollten Arbeits- und Fahrtkosten nicht klar erkennbar sein, dann bitten Sie einfach um eine neue – vollständige – Rechnung.

Nachweispflicht

Die Handwerkerleistungen müssen nach Aufforderung durch das Finanzamt durch Vorlage der Rechnung und des entsprechenden Kontoauszugs belegt werden.

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