Kann man das absetzen?
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Fitnessstudio absetzen

Kann man Fitnessstudio bei der Steuer absetzen?

Die Kosten für das Fitnessstudio, können Sie unter Umständen bei der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen ansetzen. Von den Kosten wird eine zumutbare Belastung abgezogen, erst dann wirken sich die außergewöhnlichen Belastungen aus. Die Höhe dieser zumutbaren Belastung hängt von Lebenssituation, Jahreseinkommen, Familienstand und Kinderzahl ab.

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Voraussetzungen

Sie müssen aus gesundheitlichen Gründen trainieren und nachweisen, dass der Sport für die Linderung oder Heilung Ihrer Krankheit erforderlich ist. Als Nachweis dafür dient eine amtsärztliche Bescheinigung.

Zuerst brauchen Sie ein Attest Ihres Hausarztes. Danach müssen Sie zum Gesundheitsamt zu einem Amtsarzt. Dieser muss die Diagnose des Hausarztes bestätigen und Sie erhalten die amtsärztliche Bescheinigung. Wichtig ist, dass das Attest vor Trainingsbeginn ausgestellt ist.

Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, muss das Training im Fitnessstudio nach genauer Einzelverordnung und unter Verantwortung eines Arztes, Heilpraktikers oder einer sonst zur Ausübung der Heilkunde zugelassenen Person stattfinden. Ihre Übungen müssen also regelmäßig unter ärztlicher oder krankengymnastischer Aufsicht erfolgen.

Keine Krankheitskosten und keine außergewöhnlichen Belastungen sind Aufwendungen für einen Fitnessclub oder Gesundheitsclub beziehungsweise ein Fitnessstudio auch dann, wenn nur pauschale ärztliche Bescheinigungen vorgelegt werden können, nach denen eine Sporttherapie und Gymnastikkurse, sowie der Aufbau von Muskulatur zur Förderung des Bewegungsapparates empfohlen werden. Sie stellen kein Rezept oder eine Verschreibung einer konkreten und individuellen Therapiemaßnahme dar.

Übernimmt Ihre Krankenkasse Ihren Mitgliedsbeitrag fürs Fitnessstudio, können Sie die Kosten nicht in Ihrer Steuererklärung eintragen.

Auch sportliche Aktivitäten wir Yoga-Kurse oder Gymnatiskkurse können Sie nicht steuermindernd berücksichtigen.

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