Kann man das absetzen?
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Gärtner absetzen

Kann man Gärtner bei der Steuer absetzen?

Kosten für einen Gärtner sind nach § 35a EStG teilweise in der Steuererklärung zu berücksichtigen. Die Arbeiten müssen auf dem eigenen Grundstück verrichtet werden und es sind nur die Arbeitskosten begünstigt. Es kann sich um haushaltsnahe Dienstleistungen oder um Handwerkerleistungen handeln. Die Gartengestaltung fällt z.B. unter die Handwerkerleistungen, die Gartenpflegearbeiten gehören zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Nicht begünstigt: Arbeiten, die nicht auf dem eigenen Grundstück verrichtet werden, Materialkosten und Kosten, die im Rahmen eines Neubaus anfallen.

Steuerrechner


Haushaltsnahe Dienstleistungen Rechner

Tragen Sie Ihre Kosten für Ihre Haushaltshilfe ein. Dies kann eine Haushaltshilfe als Mini-Job oder bei einem Dienstleister sein. Vergessen Sie nicht ihre Handwerker-Kosten einzutragen. Der Rechner ermittelt Ihren Steuerbonus.

Weitere Informationen zum Thema Gärtner absetzen

Die Gartengestaltung (nicht die Anlage eines Gartens im Zusammenhang mit einem Neubau) zählt zu den Handwerkerleistungen. Die Gartenpflege ist den haushaltsnahen Dienstleistungen zuzuordnen. In beiden Fällen können die Kosten für den Handwerker bzw. Dienstleister Ihre zu zahlende Einkommensteuer mindern.

Wenn Sie die Kosten für den Gärtner unter den Betriebsausgaben oder Werbungskosten verbuchen können, ist der Abzug (auch für das Material) problemlos möglich. Dazu muss ein klar erkennbarer Bezug zu Ihrer Berufstätigkeit bzw. zu Ihren Einkünften vorhanden sein.  Als Vermieter können Sie beispielsweise den Rasenmäher absetzen oder die Rechnung des Gärtners abziehen.

In allen anderen Fällen können die Arbeiten als Handwerkerleistung einzuordnen sein. Sie können dann 20% der Lohnkosten (maximal 1.200 €) absetzen. Beachten Sie dabei: Leben zwei Alleinstehende in einem Haushalt zusammen, kann der Höchstbetrag insgesamt nur einmal als Steuerermäßigung angesetzt werden. Die Kosten für Installation eines Rasenrobtors zählt auch zu den Handwerkerleistungen.

Die Rechnung

Das Finanzamt gewährt Ihnen eine entsprechende Steuerermäßigung nur, wenn Sie die entstandenen Kosten mittels einer korrekt ausgestellten Rechnung nachweisen. Korrekt bedeutet: Aus der Rechnung (oder einer beigefügten Anlage) muss der genaue Anteil der Arbeits- und Fahrkosten hervorgehen – in Summe oder prozentual. Das ist wichtig, denn: Die reinen Materialkosten können Sie nicht steuerlich geltend machen. Sollten Arbeits- und Fahrtkosten nicht klar erkennbar sein, dann bitten Sie einfach um eine neue – vollständige – Rechnung.

Nachweispflicht

Die Handwerkerleistungen müssen nach Aufforderung durch das Finanzamt durch Vorlage der Rechnung und des entsprechenden Kontoauszugs belegt werden.

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