Kann man das absetzen?
Vorschläge: iPad, Medikamente, Eigenheim

Hörgerät absetzen

Kann man Hörgerät bei der Steuer absetzen?

Die Kosten für ein Hörgerät können Sie als außergewöhnliche Belastung abziehen. Wichtig ist, dass Sie ein ärztliches Attest vorlegen können. Sie können die Kosten als Werbungskosten bei Ihren Einkünften abziehen, wenn Sie das Hörgerät für die Ausübung Ihres Berufs benötigen.

Steuerrechner


Außergewöhnliche Belastung: Erfassen Sie außergewöhnlichen Belastungen wie Krankheitskosten oder Bestattungskosten. Der Rechner ermittelt unter Berücksichtigung Ihres Einkommens und der Anzahl Ihrer Kinder in welcher Höhe Sie außergewöhnliche Belastungen absetzen können.

Dabei wird auch berücksichtigt ob Sie gemeinsam in einer Partnerschaft veranlagen.

Weitere Informationen zum Thema Hörgerät absetzen

Voraussetzungen

Ein Hörgerät inklusive laufender Kosten (etwa für Pflegemittel) gilt als technisches Hilfsmittel im Rahmen von Krankheitskosten. Da es sich um sogenannte zwangsläufige Kosten handelt (wie etwa Operationen, Zahnbehandlungen, Medikamente oder Krankenhausaufenthalte) sind die Kosten unter den außergewöhnlichen Belastungen einzuordnen.

Die Finanzämter verlangen allerdings entsprechende Nachweise. Im Krankheitsfall heißt das: Verordnung eines Arztes oder eines Heilpraktikers für Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel. Bei außergewöhnlichen Maßnahmen fordert das Finanzamt auch die Vorlage eines amtsärztlichen Attests.

Zumutbare Belastung

Außergewöhnliche Belastungen werden bei der Berechnung der Einkommensteuer nur insoweit berücksichtigt, als die Kosten die zumutbare Belastung übersteigen. Die Höhe der zumutbaren Belastung ist in der Übersicht dargestellt:

Zumutbare Belastung bei einem Gesamtbetrag der Einkünftebis 15.340€über 15.340€ bis 51.130€über 51.130€
bei Steuerpflichtigen ohne Kinder, Grundtarif5%6%7%
bei Steuerpflichtigen ohne Kinder, Splittingtarif4%5%6%
bei Steuerpflichtigen mit einem Kind oder zwei Kindern2%3%4%
bei Steuerpflichtigen mit drei oder mehr Kindern1%1%2%

Beispiele:

Sie haben für Zahnbehandlungen eine Zahnarztrechnung über insgesamt 2.400 € erhalten.

Fall 1:
Sie sind verheiratet und Eltern von zwei Kindern. Der Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte beträgt 27.500 €. Daraus ergibt sich eine zumutbare Belastung abgerundet 671,00 € (2% von 15.340 € = 306,80 und 3% von 12.160 € = 364,80 €). 1.729,00 € können Sie als außergewöhnliche Belastung abziehen.

Fall 2:
Sie sind ledig und haben eine Tochter. Ihr Gesamtbetrag der Einkünfte beläuft sich auf 25.000 €. Damit beträgt die zumutbare Belastung abgerundet 596,00 € (2% von 15.340 € = 306,80 und 3% von 9.660 € = 289,80 €). Sie haben abziehbare außergewöhnliche Belastungen in Höhe von 1.804,00 €.

Fall 3:
Sie sind verheiratet, kinderlos und werden zusammen veranlagt.  Ihr gemeinsamer Gesamtbetrag der Einkünfte ist 45.000 €. Somit haben Sie eine gemeinsame zumutbare Belastung abgerundet von 2.096,00 € (4% von 15.340 € = 613,60 und 5% von 29.660 € = 1.483,00 €). Die zumutbare Belastung wird um 304,00 € überschritten, die Sie als außergewöhnliche Belastung abziehen können.

 

Erforderliche Belege

Sie benötigen ein ärztliches Attest und die Rechnung über die Kosten des Hörgerätes.

Tipp:

In Einzelfällen können Hörgeräte auch zu den Werbungskosten oder Betriebsausgaben zählen. Dann muss es sich um eine typische Berufskrankheit handeln oder der Zusammenhang mit dem Beruf eindeutig feststehen.

Beispiel

Max arbeitet in der Produktion. Durch die lauten Maschinen benötigt er ein Hörgerät. Er bekommt ein Rezept und eine ärztliches Attest von seinem HNO-Arzt. Die Kosten für das Hörgerät belaufen sich auf 2.500 €. Die kann Max – abzüglich der Erstattung der Krankenkasse von 1.500 € – also in Höhe von 1.000 € als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Hörgerät absetzen und Ø 1.079 € erstattet bekommen.

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