Kann man das absetzen?
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Lehre absetzen

Kann man Lehre bei der Steuer absetzen?

Die Kosten für eine Lehre sind als Sonderausgaben oder Werbungskosten absetzbar. Es kommt dabei darauf an, ob es sich um eine Ausbildung (Sonderausgaben) oder um ein Ausbildungsdienstverhältnis (Werbungskosten) handelt.

Weitere Informationen zum Thema Lehre absetzen

Die Finanzbehörden unterscheiden zwei Arten einer Ausbildung oder Lehre:

  • Ausbildung
  • Ausbildung innerhalb eines Dienstverhältnisses

Je nachdem, um welche Form es sich handelt, können die Kosten in unterschiedlicher Höhe und an unterschiedlichen Stellen in der Steuererklärung abgesetzt werden.

Ausbildung

Unter einer »Ausbildung« versteht das Finanzamt eine Lehre, Ausbildung oder ein Studium zum Erlernen eines künftigen Berufs. Die Kosten können als Sonderausgaben bis zu einer Höhe von 6.000 € im Jahr abgesetzt werden. Vorausgesetzt: Es handelt sich um die Kosten für eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium.

Abgezogen werden beispielsweise folgende Kosten:

  • Arbeitsmittel wie Computer
  • Lehrgangs-, Schul- und Studiengebühren
  • Verpflegungsmehraufwendungen
  • Zinsen für Ausbildungsdarlehen
  • Übernachtungskosten
  • häusliches Arbeitszimmer
  • Fahrten von der Wohnung zum Betrieb oder zur Berufsschule
  • Fachliteratur
  • Büromaterial
  • Kosten bei Lerngemeinschaften

Ausbildungsdienstverhältnis

Ein Ausbildungsdienstverhältnis liegt in folgenden Fällen vor:

  • Beim Dienstverhältnis eines Beamtenanwärters,
  • Bei einer Lehre: Wenn sie sich in die Ausbildung im Betrieb und Unterricht in der Berufsschule aufteilt,
  • Bei Berufssoldaten: Studium an einer Bundeswehrhochschule auf Weisung des Dienstherrn,
  • Bei Freistellung und fortlaufender Bezahlung durch den Arbeitgeber: Studium an einer Berufsakademie, Universität oder Fachhochschule oder Universität und

beim Vorbereitungsdienst für das zweite Staatsexamen (Referendare).

In diesen Fällen sind die Kosten den Werbungskosten zuzurechnen. Diese können in unbegrenzter Höhe abgezogen werden.

Unterschied: Werbungskosten vs. Sonderausgaben

Der entscheidende Unterschied: Sonderausgaben können nicht in kommende Jahre vorgetragen werden. Das bedeutet: Wenn Sie während der Ausbildung nur geringe Einnahmen  haben (unter dem Grundfreibetrag), wirken sich die Kosten für die Ausbildung nicht auf eine Steuerermäßigung aus und können auch nicht in die kommenden Jahre übertragen werden. Kurz: Das Geld ist weg.

Handelt es sich aber um Werbungskosten, können Sie die in die Folgejahre vortragen. Der Vorteil: In den ersten Jahren der Berufstätigkeit wirken sich die vorher entstandenen Ausbildungskosten steuermindernd aus.

Sie sollten auf jeden Fall beide Möglichkeiten im Auge behalten (und die Kosten entsprechend notieren), da diesbezüglich noch mehrere Verfahren anhängig sind.

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