Kann man das absetzen?
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Internetkosten

…Internetkosten können Arbeitnehmer als Werbungskosten abziehen. Voraussetzung für den Abzug ist, dass es sich bei den Internetkosten um beruflich veranlasste Kosten handelt. Internetkosten gehören zu den Telekommunikationskosten und können gegebenenfalls zusätzlich zu pauschal geltend gemachten Telefonkosten berücksichtigt werden….

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Telefonkosten

…Telefonkosten sind für Arbeitnehmer Werbungskosten, wenn es sich um beruflich veranlasste Kosten handelt. Als Telekommunikationskosten sind der berufliche Anteil der Grundgebühr und der Einzelgesprächsgebühren bzw. der Flatrate-Gebühr absetzbar. Dies gilt für Festnetzgeräte und Mobiltelefone (Handy)….

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Notebook

…Als Arbeitnehmer können Sie die Aufwendungen für Arbeitsmittel (etwa ein Notebook) als Werbungskosten absetzen. Wenn Sie das Notebook auch privat nutzen, können Sie die Kosten immerhin anteilig absetzen. Gewerbetreibende oder Selbstständige können ein betrieblich genutztes Notebook bei den Betriebsausgaben ansetzen….

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Hardware

…Sie können die Kosten für Hardware (etwa einen Computer, Drucker, Bildschirm, Tastatur oder Maus) als Werbungskosten abziehen, wenn Sie diese beruflich verwenden. Nutzen Sie die Hardware auch privat, können Sie die Kosten immer noch anteilig als Werbungskosten abziehen. Gewerbetreibende oder Selbständige ziehen betrieblich genutzte Hardware als Betriebsausgaben ab….

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Drucker

…Sie können die Anschaffungskosten für einen Drucker als Werbungskosten abziehen, wenn Sie ihn beruflich verwenden. Nutzen Sie den Drucker auch privat, können Sie die Kosten anteilig berücksichtigen. Unternehmer ziehen die Kosten für einen betrieblich genutzten Drucker als Betriebsausgabe ab….

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Scanner

…Arbeitnehmer können die Anschaffungskosten für einen Scanner als Werbungskosten abziehen, wenn sie diesen beruflich verwenden. Nutzt der Arbeitnehmer den Scanner auch privat, können die Kosten immer noch anteilig angesetzt werden. Unternehmer ziehen die Kosten für einen betrieblich genutzten Scanner als Betriebsausgabe ab….

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Bewerbungskosten

…Bewerbungskosten können als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Auch Arbeitssuchende die momentan nur geringe oder kein Einkommen haben, können die Aufwendungen als vorweggenommene Werbungskosten ansetzen….

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