Kann man das absetzen?
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Statikerleistung absetzen

Kann man Statikerleistung bei der Steuer absetzen?

Die Kosten für einen Statiker können Sie nur in der Steuererklärung berücksichtigen, wenn es sich um Werbungskosten bei einem vermieteten Objekt oder um Betriebsausgaben bei einem Unternehmen handelt. Auch ein Abzug als Handwerkerleistung ist möglich.

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Tragen Sie Ihre Kosten für Ihre Haushaltshilfe ein. Dies kann eine Haushaltshilfe als Mini-Job oder bei einem Dienstleister sein. Vergessen Sie nicht ihre Handwerker-Kosten einzutragen. Der Rechner ermittelt Ihren Steuerbonus.

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Betriebsausgaben

Die Kosten für einen Statiker können Sie im Zusammenhang mit einem betrieblichen Gebäude als Betriebsausgaben bzw. Anschaffungskosten berücksichtigen. Die ausgewiesene Vorsteuer aus der Rechnung können Sie in Abzug bringen, wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind.

Werbungskosten

Vermieten Sie ein Objekt bzw. wollen Sie Einnahmen aus der Vermietung und Verpachtung erzielen, dann können Sie die Kosten des Statikers für einen Neubau (aber auch bei Gutachter-Tätigkeiten) als Werbungskosten ansetzen.

Handwerkerleistungen

Statische Berechnungen zählen zu den Handwerkerleistungen, wenn für eine Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahme nicht ohne vorhergehende statische Berechnung möglich gewesen wäre. Es ist dann von einer einheitlichen Handwerkerleistung auszugehen.

Das Finanzamt gewährt Ihnen eine entsprechende Steuerermäßigung nur, wenn Sie die entstandenen Kosten mittels einer korrekt ausgestellten Rechnung nachweisen. Korrekt bedeutet: Aus der Rechnung (oder einer beigefügten Anlage) muss der genaue Anteil der Arbeits- und Fahrkosten hervorgehen – in Summe oder prozentual. Das ist wichtig, denn: Die reinen Materialkosten können Sie nicht steuerlich geltend machen. Sollten Arbeits- und Fahrtkosten nicht klar erkennbar sein, dann bitten Sie einfach um eine neue – vollständige – Rechnung.

Die Handwerkerleistungen müssen nach Aufforderung durch das Finanzamt durch Vorlage der Rechnung und des entsprechenden Kontoauszugs belegt werden.

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