Kann man das absetzen?
Vorschläge: iPad, Medikamente, Eigenheim

Suchergebnisse für: Versicherung

Telefonkosten

…chschnittsbetrag für das ganze Jahr errechnen! Handyversicherung Eine Handyversicherung schützt vor Flüssigkeits-, Display- oder Bruchschäden eines Mobiltelefons. Die Versicherungsbeiträge für Ihr privat genutztes Mobiltelefon können Sie nicht abziehen. Bei beruflich genutzten Geräten handelt es sich um Werbungskosten von Arbeitnehmern bzw. Betriebsausgaben von Unternehmern. Diese Maßstäbe gelten auch für die Versicherung anderer Geräte wie Hausha…

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Kasko

…Haben Sie eine Kfz-Haftpflicht und eine Kaskoversicherung abgeschlossen, sollten Sie den auf die Kfz-Haftpflicht entfallenden Beitrag als Sonderausgaben geltend machen. In diesem Fall sollten die jeweiligen Versicherungsbeiträge in den Beitragsrechnungen nach Haftpflichtanteil und Kaskoanteil aufgeschlüsselt sein….

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Außergewöhnliche Belastungen

…gung oder Vertreibung entstanden sind. Wurden die Schäden durch die Hausratversicherung oder die Gebäudeversicherung reguliert, sind keine außergewöhnlichen Belastungen entstanden. Lediglich in Höhe eines Selbstbehaltes können die Kosten abziehbar sein. Die Schäden können auch nur dann berücksichtigt werden, wenn alle zumutbaren Schutzmaßnahmen ergriffen wurden. Hierzu zählt auch der Abschluss allgemein zugänglicher und üblicher Versicherungen. De…

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Pendler

…ren. Mit der Entfernungspauschale sind Ihre Kosten wie für Kfz-Steuer, Kfz-Versicherung, den Autokauf, TÜV, Parken, Benzin, Inspektionen oder ADAC-Beiträge abgegolten. Dies gilt auch bei der Nutzung von Motorrädern oder Fahrrädern für z.B. einen Motorradhelm oder einen Fahrradhelm. Sie können diese Kosten also nicht zusätzlich abziehen. Alternativ kann der Arbeitgeber Ihnen die Fahrtkosten für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erstatten….

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Rürup-Rente

…oppelt. Dieser setzt sich aus dem Beitragssatz zur knappschaftlichen Rentenversicherung (2023 24,7%) und der dazugehörigen Beitragsbemessungsgrenze (2023: 107.400 €/Jahr) zusammen und wird jährlich angepasst. Der Höchstbetrag liegt in 2023 bei 26.528 € (Ledige) und 53.056 € (Verheiratete). Der Anteil der jährlich abziehbaren Basisvorsorgeaufwendungen wird jährlich um zwei Prozentpunkte angehoben. In der Steuererklärung für 2021 berücksichtigte das…

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