Kann man das absetzen?
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Fortbildungskosten absetzen

Kann man Fortbildungskosten bei der Steuer absetzen?

Fortbildungskosten sind Werbungskosten oder Betriebsausgaben die Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung ansetzen können. Bei Fortbildungskosten muss immer eine erste Berufsausbildung zu Grunde liegen.

Weitere Informationen zum Thema Fortbildungskosten absetzen

Fortbildungskosten

Die Fortbildungskosten müssen im engen Zusammenhang mit der ersten Ausbildung und der Einkommenserzielungsabsicht im Zusammenhang stehen.

Damit die Fortbildungskosten anerkannt werden, reicht schon eine nur wenige Monate dauernde Berufsausbildung. Dafür sollte in der Steuererklärung vermerkt werden, dass es sich um Fortbildungskosten handelt.

Folgende Ausbildungen können Sie als im Rahmen einer Fortbildung bei den Werbungskosten abziehen:

  • die Fortbildung in einem bereits erlernten Beruf, 
  • eine Umschulungsmaßnahme, die einen Berufswechsel vorbereitet, 
  • ein weiteres Studium, 
  • eine Promotion, 
  • Fernlehrgänge, 
  • berufsbezogene Coachings,
  • Computerkurse oder 
  • Sprachreisen etc.

Folgende Kosten können dabei berücksichtigt werden:

  • Studiengebühren und Semesterbeiträge,
  • Kosten für private Hochschulen,
  • Literatur,
  • Arbeitsmittel,
  • die Fahrtkosten,
  • Übernachtungskosten bei Prüfungen und
  • Verpflegungskosten bei Prüfungen

Ersatzleistungen von dritter Seite, auch zweckgebundene Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch oder nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, ziehen Sie bitte von Ihren Aufwendungen ab.

Darlehen für Fortbildung

Haben Sie für die Fortbildung ein Darlehen aufgenommen, sind die von Ihnen gezahlten Zinsen für die Steuererklärung wichtig. Während die Tilgungsraten nicht absetzbar sind, handelt es sich bei den Zinsen um Werbungskosten (bei einer Fortbildung) oder Sonderausgaben (bei einer Berufsausbildung). Selbstverständlich können Sie auch die Kursgebühr absetzen.

Exkurs Bildungsurlaub

In fast allen Bundesländern können Arbeitnehmer Bildungsurlaub beantragen. Beim Bildungsurlaub wird der Arbeitnehmer zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freigestellt. Die vom Arbeitnehmer selbst getragenen Kosten wie für Unterkunft, Seminarkosten, Verpflegung und Fahrtkosten sind in der Einkommensteuererklärung abziehbar, wenn zwischen der Weiterbildungsveranstaltung und der beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers objektiv ein Zusammenhang besteht und der Arbeitnehmer an der Weiterbildungsveranstaltung teilgenommen hat, um seine Kenntnisse und Fähigkeiten im ausgeübten Beruf zu erhalten, zu erweitern oder den sich ändernden Anforderungen anzupassen.

Einzureichende Belege

Wichtig ist, dass alle Rechnungen und Quittungen gesammelt werden, da das Finanzamt diese Belege vorgelegt bekommen möchte.

Haben Sie nur geringe Einnahmen oder gar keine Einnahmen können Sie die Werbungskosten als vorweggenommene Werbungskosten berücksichtigen. Der festgestellte Verlust kann in den folgenden Jahren berücksichtigt werden und Ihre Einnahmen senken.

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