Kann man das absetzen?
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Gratifikationen und Tantiemen absetzen

Kann man Gratifikationen und Tantiemen bei der Steuer absetzen?

Gratifikationen und Tantiemen sind Zahlungen des Arbeitgebers, die neben dem üblichen Gehalt gezahlt werden.

Weitere Informationen zum Thema Gratifikationen und Tantiemen absetzen

Gratifikationen

Gratifikationen sind zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers an seine Angestellten. Hierunter fallen typischerweise Urlaubs-, Weihnachtsgeld und Jubiläumszahlungen.

Die Gratifikationen werden über die Lohnsteueranmeldung des Arbeitgebers versteuert, so dass eine separate Eingabe in der Steuererklärung entfällt.

Tantiemen

Tantiemen werden als Bonuszahlung an Geschäftsführer von GmbHs, Vorstandsmitglieder von AGs oder auch an leitende Angestellte gezahlt. Diese Zahlungen sind über die Lohnsteuer mit abzurechnen. Wichtig ist, dass die Tantieme im Zeitpunkt des Zuflusses (lohn)steuerpflichtig wird. Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschaftsführern gilt die Tantieme oftmals bereits zum Zeitpunkt der Feststellung des Jahresabschlusses als zugeflossen. Die Lohnsteuer ist dann bereits zu entrichten! Die Angaben zur Tantieme für die Einkommensteuererklärung des Tantiemeberechtigten sind in der Lohnsteuerjahresbescheinigung enthalten und müssen nicht gesondert angegeben werden.

Körperschaftsteuerrechtlich sollte eine Tantieme von einem Steuerberater bzw. dem Aufsteller der Bilanz geprüft werden! Hier gibt es einige Fallstricke, die sich auch auf die einkommensteuerliche Behandlung auswirken können.

Gratifikationen und Tantiemen absetzen und Ø 1.079 € erstattet bekommen.

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