Gummistiefel absetzen
Kann man Gummistiefel bei der Steuer absetzen?
Die Gummistiefel von der Arbeit absetzen? Kein Problem denkt der Steuermann. Doch ganz so einfach ist es mit dem Steuerrecht nicht. Die richtige Antwort lautet »Es kommt darauf an«.
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Wann sind Gummistiefel nicht absetzbar
Gummistiefel, die Sie für private Zwecke kaufen, können Sie von der Steuer nicht absetzen. Wer als Landratte also für die Gartenarbeit zu Hause oder eine Wattwanderung im Urlaub Gummistiefel kauft, geht leer aus.
Gummistiefel als Arbeitskleidung
Anders verhält es sich bei echten Seemännern. Wer für seine harte Arbeit an Bord Gummistiefel kauft, kann die Kosten als Arbeitskleidung abziehen. Hierzu gibt es zwar noch kein Urteil, aber an Bord sind Gummistiefel typisch für Matrosen. In der Fleischverarbeitung sind z.B. »Gummistiefel der Klasse S5« die Regel und gelten als absetzbare Arbeitskleidung.
Zur typischen Berufskleidung zählen auch Blaumänner, Ärztekittel, Sicherheitsschuhe, Schutzbrille und Schutzhelm. Für Angestellte kommt der Abzug als Werbungskosten in Betracht, bei Selbstständigen und Gewerbetreibenden handelt es sich um Betriebsausgaben.