Kann man das absetzen?
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Heizkosten absetzen

Kann man Heizkosten bei der Steuer absetzen?

Verbrauchskosten können Sie nicht absetzen. Aber: Kosten für die Heizungsanlage sind nach § 35a EStG teilweise in der Steuererklärung zu berücksichtigen.

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Tragen Sie Ihre Kosten für Ihre Haushaltshilfe ein. Dies kann eine Haushaltshilfe als Mini-Job oder bei einem Dienstleister sein. Vergessen Sie nicht ihre Handwerker-Kosten einzutragen. Der Rechner ermittelt Ihren Steuerbonus.

Weitere Informationen zum Thema Heizkosten absetzen

Ob Sie mit Gas oder Öl heizen: Die reinen Verbrauchskosten lassen sich zunächst einmal nicht absetzen (Es sei denn, sie nutzen Teile der Wohnung als Arbeitszimmer, dann können Sie auch die Heizkosten anteilig ansetzen). Immerhin: Geht es um die Wartung der Heizungsanlage, können Sie die Kosten sehr wohl geltend machen, auch wenn es sich um eine rein privat genutzte Wohnung handelt.

Begünstigt sind als Handwerkerleistung:

  • Garantiewartungsgebühren
  • Heizungswartung und Reparatur
  • Austausch der Zähler nach dem Eichgesetz

Nicht begünstigt sind:

  • Verbrauch
  • Gerätemiete für Zähler
  • Kosten des Ablesedienstes
  • Kosten der Abrechnung an sich

Wenn Sie die Kosten für die Wartung der Heizungsanlage unter den Betriebsausgaben oder Werbungskosten verbuchen können, ist der Abzug problemlos möglich. Dazu muss ein klar erkennbarer Bezug zu Ihrer Berufstätigkeit bzw. zu Ihren Einkünften vorhanden sein.

In allen anderen Fällen können die Arbeiten als Handwerkerleistung einzuordnen sein. Sie können dann 20% der Lohnkosten (maximal 1.200 €) absetzen. Beachten Sie dabei: Leben zwei Alleinstehende in einem Haushalt zusammen, kann der Höchstbetrag insgesamt nur einmal als Steuerermäßigung angesetzt werden.

Die Rechnung

Das Finanzamt gewährt Ihnen eine entsprechende Steuerermäßigung nur, wenn Sie die entstandenen Kosten mittels einer korrekt ausgestellten Rechnung nachweisen. Korrekt bedeutet: Aus der Rechnung (oder einer beigefügten Anlage) muss der genaue Anteil der Arbeits- und Fahrkosten hervorgehen – in Summe oder prozentual. Das ist wichtig, denn: Die reinen Materialkosten können Sie nicht steuerlich geltend machen. Sollten Arbeits- und Fahrtkosten nicht klar erkennbar sein, dann bitten Sie einfach um eine neue – vollständige – Rechnung.

Nachweispflicht

Die Handwerkerleistungen müssen nach Aufforderung durch das Finanzamt durch Vorlage der Rechnung und des entsprechenden Kontoauszugs belegt werden.

Unser Tipp: Kosten für die Wartung der Heizungsanlage finden sich oft in der Nebenkostenabrechnung. Genau hinschauen kann sich lohnen.

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