Kann man das absetzen?
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Musikinstrumente absetzen

Kann man Musikinstrumente bei der Steuer absetzen?

Sie können die Kosten für ein Musikinstrument als Werbungskosten abziehen, wenn es sich um ein Arbeitsmittel handelt. Nutzen Sie das Musikinstrument beruflich und privat, können Sie die Kosten nur anteilig als Werbungskosten abziehen. Auch als Gewerbetreibender oder Selbstständiger können Sie die Kosten für ein betrieblich genutztes Musikinstrument bei den Betriebsausgaben ansetzen.

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Privat / Beruflich

Nutzen Sie ein Musikinstrument aus beruflichen Gründen wie ein Orchestermusiker oder in einer Musikgruppe oder Band und erzielen damit Einnahmen, können Sie die Kosten steuerlich als Arbeitsmittel abziehen. Spielen Sie hingegen privat, also als Hobby Musik, sind die Anschaffungskosten und Wartungskosten für Ihr Instrument steuerlich nicht relevant. Ausnahme: Der Klavierstimmer o.ä. kommt in Ihren Haushalt. Die Lohnkosten sind dann nach § 35a EStG als Handwerkerleistung in der Steuererklärung zu berücksichtigen.

Als Musiklehrer an allgemein bildenden Schulen müssen Sie die berufliche Nutzung und den zeitlichen Umfang der Nutzung glaubhaft machen. Nur wenn Sie schlüssig darlegen, dass der Umfang der beruflichen Nutzung mehr als 90 % der Gesamtnutzung ausmacht, sind die gesamten Anschaffungskosten steuerlich abzugsfähig. Andernfalls ist eine Aufteilung zwischen dem privaten und beruflichen Bereich erforderlich.

Abschreibung

Betragen die Kosten für das Musikinstrument maximal 800 € netto bzw. 952 € brutto (mit Umsatzsteuer), können Sie die so genannte Sofortabschreibung nutzen. Die Kosten machen Sie dann in voller Höhe im Jahr der Anschaffung als Werbungskosten in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend. Unternehmer können in diesem Fall die Sofortabschreibung geltend machen und die Anschaffungskosten als Betriebsausgabe ansetzen.

Sind die Kosten höher, müssen Sie das Musikinstrument über die Nutzungsdauer abschreiben (z.B. 30 Jahre für einen Flügel, 10 Jahre für eine Orgel). Sofern Sie das Musikinstrument während des Jahres gekauft haben, müssen Sie den Abschreibungsbetrag  anteilig monatsweise berechnen.

Erforderliche Belege

Sie benötigen eine Rechnung über das Musikinstrument. Für umsatzsteuerpflichtige Unternehmer ist wichtig, dass es sich um eine ordnungsgemäße Rechnung handelt.

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