Kann man das absetzen?

Was kann man von der Steuer absetzen?

Die Frage "Was kann man von der Steuer absetzen?" stellen sich die deutschen Steuerzahler jedes Jahr aufs Neue, wenn sie vor ihrer Steuererklärung sitzen und die im Laufe des Jahres angefallenen Belege sortieren. Etliche Ausgaben, die während eines Steuerjahres angefallen sind, lassen sich in der Steuererklärung anrechnen und absetzen.

Sie führen so oft zu einer Verminderung der Steuerlast und zu einer satten Steuerrückerstattung durch das Finanzamt. Doch: Was kann man eigentlich von der Steuer absetzen? Genau mit dieser Frage beschäftigten sich unsere Seiten. Wir sagen Ihnen, welche Ausgaben am Ende eines Jahres bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können und helfen Ihnen so dabei, das optimale Steuer-Spar-Potential bei Ihrer Steuererklärung zu erschließen. Sie werden überrascht sein, welche Kosten sich bei der Steuer absetzen lassen!

Wussten Sie beispielsweise, dass man die Kosten für den Kauf eines Computers bei der Steuer absetzen kann oder dass ein Umzug beim Finanzamt geltend gemacht werden kann? Viel Spaß beim Stöbern auf kann-man-das-absetzen.de

Pilzbekämpfung

Kosten für Pilzbekämpfung innerhalb Ihres Grundstückes können Sie in der Steuererklärung als Steuerermäßigung berücksichtigen. Es sind lediglich die Arbeitsleistungen zu berücksichtigen, die Materialkosten sind nicht abzugsfähig.

Pflasterarbeiten

Die Kosten für Pflasterarbeiten auf Ihrem Grundstück können Sie in der Steuererklärung als Steuerermäßigung berücksichtigen. Es sind dabei aber nur die Arbeitsleistungen zu berücksichtigen, die Materialkosten sind nicht abzugsfähig.

Müllschränke

Die Kosten für die Anlieferung und das Aufstellen von Müllschränken (auch Müll-Tonnenboxen oder Müllcontainer genannt) können Sie in der Steuererklärung berücksichtigen. Solche Leistungen fallen unter die Handwerkerleistungen. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie keine Materialkosten in Abzug bringen können.

Müllentsorgungsanlage (Müllschlucker)

Die Wartungs- und Reparaturkosten für einen Müllschlucker können Sie in der Steuererklärung berücksichtigen. Diese Leistungen fallen unter die Handwerkerleistungen. Bitte beachten Sie, dass Sie nur die reine Arbeitsleistung in Abzug bringen können.

Müllabfuhr

Die Müllabfuhrgebühren können nicht als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Wenn es sich um Werbungskosten bei einem vermieteten Objekt oder um Betriebsausgaben bei einem Unternehmen handelt, können Sie die Müllabfuhrgebühren in der Steuererklärung berücksichtigen.

Montageleistung

Die Kosten für die Montage neuer Möbel können Sie in der Steuererklärung berücksichtigen. Bei dieser Leistung handelt es sich um Handwerkerleistungen.

Modernisierungsmaßnahmen

Modernisierungsmaßnahmen, z.B. für die Küche oder das Badezimmer, können Sie in der Steuererklärung berücksichtigen. Bei dieser Leistung handelt es sich um Handwerkerkleistungen. Die Materialkosten sind nicht abzugsfähig, Sie können lediglich die Arbeitsleistung in Ansatz bringen.

Mauerwerksanierung

Ihre Mauerwerkssanierung können sie als Steuerermäßigung in der Steuererklärung absetzen. Die Leistung der Mauerwerkssanierung fällt unter die Handwerkerleistungen.

Leibwächter

Kosten für einen Leibwächter können nach § 35a EStG nicht in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Nur wenn es sich um Werbungskosten oder um Betriebsausgaben handelt, können Sie die Kosten für den Leibwächter in der Steuererklärung berücksichtigen.