Altersversorgung
Die Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung können Sie nicht absetzen. Bei der üblichen Bruttoentgeltumwandlung fördert der Staat die Altersvorsorge bereits durch die Ersparnis von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Die zukünftigen Leistungen aus der Altersversorgung sind dabei steuerpflichtig. Eine Ausnahme bilden dabei Verträge vor 2005, die auf Basis des Paragraphen 40b abgeschlossen wurden. Diese Betriebsrenten sind steuerfrei.