Soweit es sich um Gegenstände handelt, die in der Hausratversicherung mitversichert werden können, können Sie die Kosten für die Reparatur, Wartung und Pflege dieser Gegenstände in der Steuererklärung...
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Die Arbeiten von einem Tischler sind als Handwerkerleistung in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen, soweit die Arbeiten auf dem eigenen Grundstück verrichtet wurden. Die Pflege von z.B. Fenstern fällt unter...
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Die Kosten für eine Rechtsberatung sind nach § 35a EStG nicht in der Steuererklärung zu berücksichtigen. Handelt es sich jedoch um Werbungskosten, etwa bei einem Arbeitsrechtsstreit oder um Betriebsausgaben...
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Kosten für Pilzbekämpfung innerhalb Ihres Grundstückes können Sie in der Steuererklärung als Steuerermäßigung berücksichtigen. Es sind lediglich die Arbeitsleistungen zu berücksichtigen, die Materialkosten sind nicht abzugsfähig.
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Die Kosten für Pflasterarbeiten auf Ihrem Grundstück können Sie in der Steuererklärung als Steuerermäßigung berücksichtigen. Es sind dabei aber nur die Arbeitsleistungen zu berücksichtigen, die Materialkosten sind nicht abzugsfähig.
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Die Kosten für die Anlieferung und das Aufstellen von Müllschränken (auch Müll-Tonnenboxen oder Müllcontainer genannt) können Sie in der Steuererklärung berücksichtigen. Solche Leistungen fallen unter die Handwerkerleistungen. Bitte...
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Die Wartungs- und Reparaturkosten für einen Müllschlucker können Sie in der Steuererklärung berücksichtigen. Diese Leistungen fallen unter die Handwerkerleistungen. Bitte beachten Sie, dass Sie nur die reine Arbeitsleistung in...
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Die Müllabfuhrgebühren können nicht als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Wenn es sich um Werbungskosten bei einem vermieteten Objekt oder um Betriebsausgaben bei einem...
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Modernisierungsmaßnahmen, z.B. für die Küche oder das Badezimmer, können Sie in der Steuererklärung berücksichtigen. Bei dieser Leistung handelt es sich um Handwerkerkleistungen. Die Materialkosten sind nicht abzugsfähig, Sie können...
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Ihre Mauerwerkssanierung können sie als Steuerermäßigung in der Steuererklärung absetzen. Die Leistung der Mauerwerkssanierung fällt unter die Handwerkerleistungen.
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