Soweit es sich um Gegenstände handelt, die in der Hausratversicherung mitversichert werden können, können Sie die Kosten für die Reparatur, Wartung und Pflege dieser Gegenstände in der Steuererklärung geltend machen. Wichtig: Die Arbeiten müssen innerhalb des eigenen Grundstückes erfolgen.
Die Arbeiten von einem Tischler sind als Handwerkerleistung in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen, soweit die Arbeiten auf dem eigenen Grundstück verrichtet wurden. Die Pflege von z.B. Fenstern fällt unter die haushaltsnahen Dienstleistungen und kann als Steuerermäßigung in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Die Reparatur und Wartung von Fenstern fällt unter die Handwerkerleistungen und kann als Steuerermäßigung in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Erfolgt die Leistung außerhalb des Grundstücks oder im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind die Kosten nicht als Handwerkerleistung oder haushaltsnahe Dienstleistung zu berücksichtigen. Erhalten Sie ein öffentlich gefördertes Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse entfällt die Berücksichtigung als Steuerermäßigung.
Die Müllabfuhrgebühren können nicht als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Wenn es sich um Werbungskosten bei einem vermieteten Objekt oder um Betriebsausgaben bei einem Unternehmen handelt, können Sie die Müllabfuhrgebühren in der Steuererklärung berücksichtigen.
Kosten für einen Leibwächter können nach § 35a EStG nicht in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Nur wenn es sich um Werbungskosten oder um Betriebsausgaben handelt, können Sie die Kosten für den Leibwächter in der Steuererklärung berücksichtigen.
Die Legionellenprüfung kann nach § 35 a EStG in der Steuererklärung berücksichtigt werden.
Die Kosten für die Kleidungs-und Wäschepflege und-reinigung können als haushaltsnahe Dienstleistung in der Einkommensteuererklärung als Steuerermäßigung berücksichtigt werden, wenn die Leistung in Ihrem Haushalt stattfindet. Ist die Haushaltshilfe im Zusammenhang mit der Pflege- und Betreuung einer Person beauftragt kann ein Ansatz als außergewöhnliche Belastungen und/oder als Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen in Betracht kommen.
Die Kosten für die Montage und Reparatur von Kellerschachtabdeckungen können als Steuerermäßigung in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Es handelt sich hierbei um Handwerkerleistungen. Die Materialkosten sind nicht begünstigt.
Die Kosten für einen Klavierstimmer sind nach § 35a EStG in der Steuererklärung zu berücksichtigen. Das Klavier muss sich jedoch im eigenen Haushalt befinden.
Die Arbeitskosten für den Einbau eines Kamins können in der Steuererklärung berücksichtigt werden, die Materialkosten nicht. Wichtig: Es darf sich nicht um einen Neubau handeln.
Die Kosten für die Montage und Reparatur von Insektenschutzgittern ist nach § 35a EStG in der Steuererklärung zu berücksichtigen. Handelt es sich um Werbungskosten oder Betriebsausgaben können Sie auch die Materialkosten in Abzug bringen.