Die Wohngebäudeversicherung und Brandversicherung ist nicht abzugsfähig. Eine Wohngebäudeversicherung und Brandversicherung kann nur berücksichtigt werden, wenn es sich um Werbungskosten oder Betriebsausgaben handelt.
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Die Beiträge zu einer Hausratversicherung sind meist private Ausgaben und daher nicht absetzbar. Bei einem absetzbaren Arbeitszimmer oder bei der Vermietung und Verpachtung von Eigentum kann die Hausratversicherung absetzbar...
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