Kann man das absetzen?
Vorschläge: iPad, Medikamente, Eigenheim

Anliegerbeiträge

Anliegerbeiträge können nach § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Sie können auch Werbungskosten bei der Vermietung eines Objektes oder Betriebsausgaben bei einem Unternehmer sein.
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