Müllschränke
Die Kosten für die Anlieferung und das Aufstellen von Müllschränken (auch Mülltonnenboxen oder Müllcontainer genannt) können Sie in der Steuererklärung berücksichtigen. Solche Leistungen fallen unter die Handwerkerleistungen. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie keine Materialkosten in Abzug bringen können.