Die Zahlungen von Arbeitslosengeld sind nicht als Einkünfte zu versteuern aber fallen unter den Progressionsvorbehalt.
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Die Zahlungen von Krankengeld - die Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten - sind nicht als Einkünfte zu versteuern aber fallen unter den Progressionsvorbehalt.
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Die Zahlungen von Elterngeld sind nicht als Einkünfte zu versteuern, sie fallen jedoch unter den Progressionsvorbehalt.
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Die Zahlungen von Mutterschaftsgeld sind nicht als Einkünfte zu versteuern aber fallen unter den Progressionsvorbehalt.
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Während des Streiks wird vom Arbeitgeber kein Lohn ausgezahlt, stattdessen erhalten Gewerkschaftsmitglieder Streikgeld für die Zeit des Streiks.
Diese Zahlungen sind nicht als Einkünfte zu versteuern und fallen auch nicht...
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