Kann man das absetzen?

Schlagwort: Rauchwarnmelder

Rauchmelder

Die Kosten für den Einbau eines Rauchmelders können bei selbstgenutzten Objekten teilweise als Handwerkerleistungen in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Vermieter können sogar sämtliche Kosten als Werbungskosten abziehen.