Kann man das absetzen?
Vorschläge: iPad, Medikamente, Eigenheim

Rechtschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung ist nicht abzugsfähig. Eine Rechtsschutzversicherung kann nur zum Teil in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden, wenn sie z.B. einen Berufsrechtsschutz enthält.
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