Reparatur oder Wartung
Soweit es sich um Gegenstände handelt, die in der Hausratversicherung mitversichert werden können, können Sie die Kosten für die Reparatur, Wartung und Pflege dieser Gegenstände in der Steuererklärung geltend machen. Das gilt grundsätzlich auch für Mieter. Wichtig: Die Arbeiten müssen innerhalb des eigenen Grundstückes erfolgen.