Kann man das absetzen?

Schlagwort: Waschen

Kleidungspflege, Wäschepflege und Wäschereinigung

Die Kosten für die Kleidungspflege, Wäschepflege und Wäschereinigung können als haushaltsnahe Dienstleistung in der Einkommensteuererklärung als Steuerermäßigung berücksichtigt werden, wenn die Leistung in Ihrem Haushalt stattfindet. Ist die Haushaltshilfe im Zusammenhang mit der Pflege und Betreuung einer Person beauftragt kann ein Ansatz als außergewöhnliche Belastungen und/oder als Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen in Betracht kommen.