Bewerbungskosten können als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Auch Arbeitssuchende die momentan nur geringe oder kein Einkommen haben, können die Aufwendungen als vorweggenommene Werbungskosten ansetzen.
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https://www.smartsteuer.de/portal/lexikon/W/Werbungskostenpauschbetrag.html
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