Kann man das absetzen?

Hauslehrer

Kann man Hauslehrer bei der Steuer absetzen?

Kosten für einen Hauslehrer können nicht als Steuerermäßigung in der Steuerklärung berücksichtigt werden, außer es handelt sich um Werbungskosten z.B. bei einem Umzug (Nachhilfe für Kinder).

Steuerrechner

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Weitere Informationen zum Thema Hauslehrer absetzen

Die Kosten für den Unterricht (Nachhilfeunterricht, Sprachunterricht, etc.) eines Hauslehrers als »haushaltsnahe Dienstleistung« oder als »Handwerkerleistung« anzusetzen, ist nach der Meinung der Finanzverwaltung nicht möglich.

Kosten für Nachhilfeunterricht bei beruflich bedingtem Umzug ab 01.04.2022

Wenn Sie aus beruflichen Gründen umgezogen sind, können Sie die Kosten für einen Nachhilfe- bzw. Hauslehrer bis zu einer Höchstgrenze absetzen. Dabei wird vorausgesetzt, dass Ihr Kind die Schule wechseln musste. Der Unterricht dient dazu, Ihr Kind an den Leistungsstand der neuen Klasse heranzuführen.

Die Kosten für die Nachhilfe können Sie bei den Werbungskosten ansetzen. Sind Sie am 1.4.2022 umgezogen, beträgt der Höchstbetrag 1.181 € pro Kind, ab dem 01.03.2024 1.286 €.

Ende des UmzugsUnterrichtskosten
ab 1.4.20221.181 €
ab 1.3.20241.286 €