Kann man das absetzen?
Vorschläge: iPad, Medikamente, Eigenheim

Hauslehrer

Kosten für einen Hauslehrer können nicht als Steuerermäßigung in der Steuerklärung berücksichtigt werden, außer es handelt sich um Werbungskosten z.B. bei einem Umzug (Nachhilfe für Kinder).
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Umzug

Kosten für einen beruflich veranlassten Umzug können Sie als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung berücksichtigen. Ist der Umzug privat veranlasst, ist es möglich die Kosten teilweise als haushaltsnahe Dienstleistungen anzugeben.
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Kinderbetreuungskosten

Kinderbetreuungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Hierzu zählen Ihre Kosten für Kindertagesstätten, Kinderhorten oder Tagesmüttern. Nicht als Kinderbetreuungskosten abzugsfähig sind z.B. Kosten für Nachhilfeunterricht, Sportverein...
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Schulbedarf

Der Schulbedarf, wie z.B. Bücher oder Schulmaterialien für Ihr Kind, ist nicht abzugsfähig. Diese Kosten sind mit dem Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag abgegolten. Anders ist es, wenn Sie eine Fort-...
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