Kann man das absetzen?
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Umzug absetzen

Kann man Umzug bei der Steuer absetzen?

Kosten für einen beruflich veranlassten Umzug können Sie als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung berücksichtigen. Ist der Umzug privat veranlasst, ist es möglich die Kosten teilweise als haushaltsnahe Dienstleistungen anzugeben.

Steuerrechner


Haushaltsnahe Dienstleistungen Rechner

Tragen Sie Ihre Kosten für Ihre Haushaltshilfe ein. Dies kann eine Haushaltshilfe als Mini-Job oder bei einem Dienstleister sein. Vergessen Sie nicht ihre Handwerker-Kosten einzutragen. Der Rechner ermittelt Ihren Steuerbonus.

Weitere Informationen zum Thema Umzug absetzen

Wechseln Sie aus beruflichen Gründen den Wohnort, können Sie die Ausgaben für den Umzug als Werbungskosten geltend machen. Ein beruflicher Grund für einen Umzug liegt vor,

  • wenn sich die Dauer der täglichen Hin- und Rückfahrt insgesamt wenigstens zeitweise um mindestens eine Stunde verkürzt,
  • wenn der Arbeitsplatz wesentlich leichter erreichbar ist, z.B. nun zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln,
  • wenn der Umzug im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgt, z.B. in eine Dienstwohnung als Hausmeister oder Pförtner,
  • bei erstmaliger Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit, Arbeitgeberwechsel oder Versetzung oder
  • im Zusammenhang mit der Aufnahme oder Beendigung einer doppelten Haushaltsführung.

Kosten für einen Umzug aus privaten Gründen können Sie als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen. Pro Jahr sind es 20% der Arbeitskosten, maximal jedoch 4.000 €.

Diese Kosten können Sie absetzen

Für die meisten Kosten Ihres Umzuges müssen Sie Belege beifügen. Folgende Aufwendungen können Sie geltend machen.

Einrichtung und Renovierung

  • 30 Cent pro Kilometer für Fahrten zu Wohnungsbesichtigungen
  • Maklergebühren für Mietimmobilien, nicht für Eigentum
  • Doppelte Mietzahlungen für bis zu sechs Monate, falls Sie Ihre alte Wohnung nicht sofort kündigen können oder wollen
  • Kosten für den Transport des Hausrats
  • Reparaturen von Transportschäden
  • Zusätzlicher Unterricht für Kinder
  • Einrichtungskosten

Sonstige Umzugskosten können über Einzelbelege nachgewiesen werden oder pauschal geltend gemacht werden. Zu den sonstigen Umzugskosten gehören

  • Zeitungsannoncen, Telefonkosten und Gebühren zum Zweck der Wohnungssuche,
  • Trinkgelder an das Umzugspersonal, (das Finanzamt akzeptiert bis zu 5 € für jeden angefangenen Möbelwagenmeter, eine Quittung muss hierfür in der Regel nicht vorgelegt werden)
  • Abbau- und Anschlusskosten von Herden, Öfen, Heizgeräten,
  • Ab- und Aufbau von Einbauküchen,
  • Änderungen/Erweiterungen von Installationen,
  • Änderung bisher verwendeter Elektro- und Gasgeräte, Anpassung von Antennen und Fernsprechanschlüssen,
  • Kosten für das Umschreiben des Kfz-Scheins Kosten für das Umschreiben des Personalausweises.
  • Auslagen für das Anbringen, Ändern sowie Umarbeiten von Vorhängen, Rollos, Vorhangstangen und Zugvorrichtungen für Fenster und für die die Wohnung abschließende verglaste Tür. Die Anschaffungskosten für Vorhänge, Gardinen sowie für das erforderliche Kleinmaterial sind nicht mehr berücksichtigungsfähig
  • Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung, auch wenn Sie diese selbst durchführen,
  • Reinigung von Teppichböden
  • 2/3 der Auslagen für das Anschaffen von Elektrokochgeschirr bei unvermeidbarem Übergang auf die elektrische Kochart, höchstens jedoch je Haushaltsangehörigen 20 €, insgesamt nicht mehr als 100 €. Aufwendungen für die Anschaffung und Montage von Küchenmöbeln wurden jedoch auch bei einem beruflich veranlassten Umzug nicht als Werbungskosten anerkannt
  • Auslagen für Schulbücher und Umschulungsgebühren, die durch den Schulwechsel der Kinder verursacht sind
  • das Anschaffen von Mülleimern in der am neuen Wohnort vorgeschriebenen Form
  • neue Glühbirnen und das Ändern von in der bisherigen Wohnung verwendeten elektrischen Geräten, wenn das Leitungsnetz in der neuen Wohnung eine andere Spannung oder Stromart hat
  • das Umbauen von Gasgeräten auf eine andere Gasart oder auf elektrischen Anschluss
  • das Ändern von Beleuchtungskörpern bei Wechsel der Beleuchtungsart bis zur Höhe eines Drittels der Anschaffungskosten für einen neuen Gegenstand gleicher Ausstattung
  • das Anbringen von Anschlüssen an elektrischen Geräten sowie die hierfür notwendigen Stecker und Verbindungskabel, um die in der bisherigen Wohnung benutzten Gegenstände verwenden zu können
  • Auslagen für den Einbau eines Wasserenthärters für Geschirrspülmaschinen bis zum Höchstbetrag von 50 €
  • Auslagen für das Anschließen oder die Übernahme eines Fernsprechanschlusses sowie von bis zu 2 notwendigen Zusatzeinrichtungen, für diese jedoch höchstens bis zu insgesamt 30 €, wenn in der bisherigen Wohnung ein Anschluss vorhanden war.

Verpflegungspauschale

Im Zusamenhang mit Ihrem Umzug können Sie eventuell auch die Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen ansetzen. Derzeit betragen diese:

AbwesenheitBetrag
ab 8 Stunden bis 24 Stunden bei eintägiger Abwesenheit14 €
An- und Abreisetag bei mehrtägiger Abwesenheit14 €
24 Stunden bei mehrtägiger Abwesenheit28 €

Sie können die Verpflegungsmehraufwendungen für maximal drei Monate abrechnen.

Umzugskostenpauschale bis 31.5.2020

Statt der tatsächlichen Kosten kann auch eine Umzugspauschale abgezogen werden. Das Bundesfinanzministerium (BMF) erhöht diese regelmäßig.

Ende des UmzugsVerheiratete oder AlleinerziehendeLedigZuschlag für jede weitere Person im Haushalt
ab 1.3.20181.573 € 787 €347 €
ab 1.4.20191.622 €811 €357 €
ab 1.3.20201.639 €820 €361 €

Kosten für Nachhilfeunterricht bis 31.5.2020

Aufwendungen für den Nachhilfeunterricht im Zusammenhang mit dem Umzug bei Schulwechsel für die eigenen Kinder können steuerlich bis zu einem Höchstbetrag geltend gemacht werden. Das Finanzamt erkennt vom Höchstbetrag die Hälfte in voller Höhe an. Vom Rest werden bis zum Höchstbetrag nur noch 75% angerechnet.

Ende des UmzugsUnterrichtskosten
ab 1.3.20181.984 €
ab 1.4.20192.045 €
ab 1.3.20202.066 €

Umzugskostenpauschale ab 1.6.2020

Die Umzugskostenpauschale wurde ab 1.6.2020 grundlegend geändert.

Ende des UmzugsVerheiratetLedigJe weitere PersonOhne eigene Wohnung
ab 1.6.2020860 € + 573 €860 € 573 €172 €
ab 1.04.2021870 € + 580 €870 €580 €174 €
ab 1.04.2022886 € + 590 €886 €590 €177 €

Kosten für Nachhilfeunterricht ab 1.6.2020

Aufwendungen für den Nachhilfeunterricht im Zusammenhang mit dem Umzug bei Schulwechsel für die eigenen Kinder können steuerlich nun ungekürzt bis zu einem Höchstbetrag geltend gemacht werden.

Ende des UmzugsUnterrichtskosten
ab 1.6.20201.146 €
ab 1.4.20211.160 €
ab 1.4.20221.181 €

Umzug aus privaten Gründen

Falls es für Ihren Umzug keinen beruflichen Grund gab, können Sie klassische Umzugsdienstleistungen wie die Kosten für ein Umzugsunternehmen als »haushaltsnahe Dienstleistungen« pro Jahr in Höhe von 20% der Ausgaben, maximal jedoch 4.000 €, absetzen.

Erstattungen

Haben Sie für Ihren beruflich veranlassten Umzug von Ihrem Arbeitgeber Erstattungen erhalten, müssen diese von den abzusetzenden Kosten abgezogen werden.

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