Hausverwalterkosten oder Hausverwaltergebühren
Kann man Hausverwalterkosten oder Hausverwaltergebühren bei der Steuer absetzen?
Hausverwalterkosten oder Hausverwaltergebühren können nicht als Steuerermäßigung in der Steuerklärung berücksichtigt werden, außer es handelt sich um Werbungskosten oder Betriebsausgaben.
Weitere Informationen zum Thema Hausverwalterkosten oder Hausverwaltergebühren absetzen
Wenn Sie die Hausverwalterkosten unter den Betriebsausgaben oder Werbungskosten verbuchen können, ist der Abzug problemlos möglich. Dazu muss lediglich ein klar erkennbarer Bezug zu Ihrer Berufstätigkeit bzw. zu Ihren Einkünften wie bei einer Vermietung vorhanden sein.