Hausmeister und Hauswart absetzen
Kann man Hausmeister und Hauswart bei der Steuer absetzen?
Die Kosten für den Hausmeister oder Hauswart können Sie als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Steuererklärung berücksichtigen.
Steuerrechner
Haushaltsnahe Dienstleistungen Rechner
Tragen Sie Ihre Kosten für Ihre Haushaltshilfe ein. Dies kann eine Haushaltshilfe als Mini-Job oder bei einem Dienstleister sein. Vergessen Sie nicht ihre Handwerker-Kosten einzutragen. Der Rechner ermittelt Ihren Steuerbonus.
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Höchstbetrag:
Es können 20% der Aufwendungen maximal 4.000 € als Steuerermäßigung (Minderung der Steuerzahlast) berücksichtigt werden.
Die Rechnung
Das Finanzamt gewährt Ihnen eine entsprechende Steuerermäßigung nur, wenn Sie die entstandenen Kosten mittels einer korrekt ausgestellten Rechnung nachweisen. Korrekt bedeutet: Aus der Rechnung (oder einer beigefügten Anlage) muss der genaue Anteil der Arbeits- und Fahrkosten hervorgehen – in Summe oder prozentual. Das ist wichtig, denn: Die reinen Materialkosten können Sie nicht steuerlich geltend machen. Sollten Arbeits- und Fahrtkosten nicht klar erkennbar sein, dann bitten Sie einfach um eine neue – vollständige – Rechnung.
Nachweispflicht
Die Dienstleistungen müssen nach Aufforderung durch das Finanzamt durch Vorlage der Rechnung und des entsprechenden Kontoauszugs belegt werden.
Beispiel:
Lina liegt Ihre Nebenkostenabrechnung vor. In der Nebenkostenabrechnung sind 100 € für den Hausmeister ausgewiesen. Sie kann 20% von 100 € = 20 € als Steuerermäßigung berücksichtigen.