Kann man das absetzen?
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Winterdienst absetzen

Kann man Winterdienst bei der Steuer absetzen?

Die Kosten für einen Winterdienst sind als »Haushaltsnahe Dienstleistung« abzugsfähig. Zu den Kosten für einen Winterdienst zählen die Lohnkosten für die Schneeräumung oder das Streuen von Splitt. Die Materialkosten (Splitt, Schneeschieber oder Schneeschaufel) werden dabei nicht berücksichtigt.

Steuerrechner


Haushaltsnahe Dienstleistungen Rechner

Tragen Sie Ihre Kosten für Ihre Haushaltshilfe ein. Dies kann eine Haushaltshilfe als Mini-Job oder bei einem Dienstleister sein. Vergessen Sie nicht ihre Handwerker-Kosten einzutragen. Der Rechner ermittelt Ihren Steuerbonus.

Weitere Informationen zum Thema Winterdienst absetzen

Haushaltsnahe Dienstleistung

Die Kosten für einen Winterdienst können im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen bis zu einer Höhe von 20% (maximal 4.000 €) abgezogen werden.

Winterdienst innerhalb und außerhalb des Grundstücks

Wird der Winterdienst sowohl auf öffentlichem als auch auf privatem Gelände durchgeführt, sind nach Ansicht der Finanzverwaltung nur Ihre Kosten für die Dienstleistungen auf dem Privatgelände begünstigt. Die Kosten für Maßnahmen außerhalb des Grundstücks sind nicht begünstigt. Das gilt auch dann, wenn eine konkrete Verpflichtung zur Schneeräumung von öffentlichen Gehwegen und Bürgersteigen besteht.

Dies hat der Bundesfinanzhof anders gesehen und mit Urteil vom 20. März 2014 (VI R 55/12) entschieden, dass auch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die jenseits der Grundstücksgrenze auf fremdem, beispielsweise öffentlichem Grund erbracht werden, als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a des Einkommensteuergesetzes begünstigt sein können.

Beispiel:

Max macht die ihm für die Schneebeseitigung auf dem Gehweg in Rechnung gestellten Kosten in Höhe von 150 € als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend. Nach dem Urteil des Finanzgerichts Berlin kann er hiervon 30 € von der festzusetzenden Einkommensteuer abziehen.

Winterdienst als Unternehmer oder Vermieter beauftragt

Haben Sie den Winterdienst als Unternehmer beauftragt, handelt es sich um Betriebsausgaben. Vermieter können die gesamten Kosten, also auch für das Material, als Werbungskosten abziehen.

Winterdienst absetzen und Ø 1.266 € erstattet bekommen.

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