Kann man das absetzen?
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Bauherren-Haftpflichtversicherung absetzen

Kann man Bauherren-Haftpflichtversicherung bei der Steuer absetzen?

Die Beiträge zu eine Bauherren-Haftpflichtversicherung zählen bei einem privat genutzten Eigenheim nicht zu den steuerlich abziehbaren Kosten.

Weitere Informationen zum Thema Bauherren-Haftpflichtversicherung absetzen

Bauherren haften für alle Schäden, die vom Bau und Baugrundstück ausgehen, soweit kein anderer verantwortlich ist. Hierzu zählen z.B. Schäden, die durch eine schlechte Beschilderung oder Beleuchtung entstehen. Als Vermieter können Sie diese Kosten abziehen. Bei einem privat genutzten Eigenheim zählen die Versicherungsbeiträge nicht zu den abziehbaren Kosten.

 

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