Kann man das absetzen?
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Fliesenleger absetzen

Kann man Fliesenleger bei der Steuer absetzen?

Die Arbeiten von einem Fliesenleger (Reparatur, Wartung, Verlegen) sind als Handwerkerleistung in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen, soweit die Arbeiten auf dem eigenen Grundstück verrichtet wurden. Die Pflege von Fliesen fällt unter die haushaltsnahen Dienstleistungen und können als Steuerermäßigung in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Erfolgt die Leistung außerhalb des Grundstücks oder im Rahmen einer Neubaumaßnahme, sind die Kosten nicht als Handwerkerleistung oder haushaltsnahe Dienstleistung zu berücksichtigen. Erhalten Sie ein öffentlich gefördertes Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse, entfällt die Berücksichtigung als Steuerermäßigung.

Steuerrechner


Haushaltsnahe Dienstleistungen Rechner

Tragen Sie Ihre Kosten für Ihre Haushaltshilfe ein. Dies kann eine Haushaltshilfe als Mini-Job oder bei einem Dienstleister sein. Vergessen Sie nicht ihre Handwerker-Kosten einzutragen. Der Rechner ermittelt Ihren Steuerbonus.

Weitere Informationen zum Thema Fliesenleger absetzen

Reparatur, Wartung und das Verlegen von Fliesen zählt zu den Handwerkerleistungen. Die Pflege von Fliesen ist den haushaltsnahen Dienstleistungen zuzuordnen.

Wenn Sie die Kosten für den Fliesenleger unter den Betriebsausgaben oder Werbungskosten verbuchen können, ist der Abzug problemlos möglich. Dazu muss ein klar erkennbarer Bezug zu Ihrer Berufstätigkeit bzw. zu Ihren Einkünften vorhanden sein. Hinweis: Die Kosten können aber durchaus auch als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn es sich um einen behindertengerechten Umbau in der Wohnung bzw. im Haus handelt.

In allen anderen Fällen können die Arbeiten als Handwerkerleistung einzuordnen sein. Sie können dann 20% der Lohnkosten (maximal 1.200 €/bei haushaltsnahen Dienstleistungen sind es 4.000€) absetzen. Beachten Sie dabei: Leben zwei Alleinstehende in einem Haushalt zusammen, kann der Höchstbetrag insgesamt nur einmal als Steuerermäßigung angesetzt werden.

Die Rechnung

Das Finanzamt gewährt Ihnen eine entsprechende Steuerermäßigung nur, wenn Sie die entstandenen Kosten mittels einer korrekt ausgestellten Rechnung nachweisen. Korrekt bedeutet: Aus der Rechnung (oder einer beigefügten Anlage) muss der genaue Anteil der Arbeits- und Fahrkosten hervorgehen – in Summe oder prozentual. Das ist wichtig, denn: Die reinen Materialkosten können Sie nicht steuerlich geltend machen. Sollten Arbeits- und Fahrtkosten nicht klar erkennbar sein, dann bitten Sie einfach um eine neue – vollständige – Rechnung.

Nachweispflicht

Die Handwerkerleistungen müssen nach Aufforderung durch das Finanzamt durch Vorlage der Rechnung und des entsprechenden Kontoauszugs belegt werden.

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