Kann man das absetzen?
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Hausanschluss absetzen

Kann man Hausanschluss bei der Steuer absetzen?

Die Kosten für einen Hausanschluss z.B. den Anschluss von Stromkabeln, für das Fernsehen, für Internet über Kabelfernsehen, Glasfaser oder per Satelitenempfangsanlagen sowie Weiterführung der Anschlüsse können in der Einkommensteuererklärung als Steuerermäßigung nach § 35a EStG (Handwerkerleistungen) berücksichtigt werden. Erfolgt die Leistung im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind die Kosten nicht als Handwerkerleistung zu berücksichtigen. Erhalten Sie ein öffentlich gefördertes Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse entfällt die Berücksichtigung als Steuerermäßigung.

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Tragen Sie Ihre Kosten für Ihre Haushaltshilfe ein. Dies kann eine Haushaltshilfe als Mini-Job oder bei einem Dienstleister sein. Vergessen Sie nicht ihre Handwerker-Kosten einzutragen. Der Rechner ermittelt Ihren Steuerbonus.

Weitere Informationen zum Thema Hausanschluss absetzen

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 20.3.2014, VI R 56/12, entschieden, dass die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen, die jenseits der Grundstücksgrenze auf fremdem, beispielsweise öffentlichem Grund erbracht werden, als Handwerkerleistung nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG begünstigt sein kann. Der Bundesfinanzhof stellt sich damit gegen die Auffassung der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben vom 10. Januar 2014 IV).

Es muss sich dabei allerdings um Tätigkeiten handeln, die in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen. Hiervon ist insbesondere auszugehen, wenn der Haushalt des Steuerpflichtigen an das öffentliche Versorgungsnetz angeschlossen wird. Die Handwerkerleistungen müssen im Zusammenhang mit Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (nicht aber bei einem Neubau) stehen.

Werbungskosten eines Vermieters

Hausanschlusskosten, also die Kosten des erstmaligen Anschlusses des Gebäudes an das Stromversorgungsnetz, an das Gasnetz und die Wasser- und Wärmeversorgung sind für Vermieter Herstellungskosten des Gebäudes und damit abzuschreiben. Umfasst sind damit die Kosten für den Weg von der Straße bis zum Gebäude (Hauszuleitung).

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