Instandhaltungsrücklage absetzen
Kann man Instandhaltungsrücklage bei der Steuer absetzen?
Zahlungen in die Instandhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümer-Gemeinschaft sind nicht abzusetzen. Es handelt sich erst dann um Werbungskosten, wenn das Geld beispielsweise für Erhaltungsmaßnahmen oder Reparaturen eingesetzt wird.
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Die Instandhaltungsrücklage ist auch unter den Begriffen Reparaturfonds, Rücklage, Erneuerungsfonds oder Instandhaltungsrückstellung einer Wohnungseigentümergemeinschaft bekannt. Das Ansammeln einer solchen Rücklage gehört zur ordnungsgemäßen Verwaltung einer Wohnungseigentümer-Gemeinschaft.
Vermieter können Beiträge in die Instandhaltungsrücklage nur dann steuerlich absetzen, wenn das Geld tatsächlich ausgegeben wurde, etwa für Erhaltungsmaßnahmen oder Reparaturen . Die Bildung der Rücklage selbst kann nicht als Werbungskosten abgesetzt werden. Die Zahlungen in die Instandhaltungsrücklage sind daher nicht in der Steuererklärung zu erwähnen.
Achtung: Zinsen, die aus der verzinslichen Anlage der Instandhaltungsrücklage erzielt werden, sind bei den einzelnen Wohnungseigentümern anteilsmäßig Einnahmen aus Kapitalvermögen.