Zahlungen in die Instandhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümer-Gemeinschaft sind nicht abzusetzen. Es handelt sich erst dann um Werbungskosten, wenn das Geld beispielsweise für Erhaltungsmaßnahmen oder Reparaturen eingesetzt wird.
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Kosten für einen Handwerker können bei einem selbstgenutztem Eigenheim teilweise als Handwerkerleistungen in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Es können 20% der Kosten, maximal 1.200 € als Steuerermäßigung (Minderung der...
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