Die Kosten für den Zahnarzt können Sie in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung ansetzen, wenn der Besuch medizinisch notwendig war. Von den Kosten wird eine zumutbare Belastung abgezogen, erst...
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Der Besuch beim Arzt ist in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung anzusetzen, wenn Ihnen Kosten entstanden sind und der Besuch medizinisch notwendig war. Von den Kosten wird eine zumutbare...
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