Die Arbeiten eines Parkettverlegers (Reparatur, Wartung, neues Parkett verlegen bei Renovierung) sind als Handwerkerleistung in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen, soweit die Arbeiten auf dem eigenen Grundstück verrichtet wurden. Die...
Weiterlesen
Anliegerbeiträge können nach § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Sie können auch Werbungskosten bei der Vermietung eines Objektes oder Betriebsausgaben bei einem Unternehmer sein.
Weiterlesen
Arbeiten am Dach, etwa das Neueindecken eines bestehenden Hauses, der Ausbau des Dachgeschosses oder Reparaturen, können als Steuerermäßigung nach § 35a EStG (Handwerkerleistungen) berücksichtigt werden. Voraussetzung: Die Arbeiten erfolgen...
Weiterlesen
Kosten für einen Architekten sind nicht als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen. Als Unternehmer können Sie die Kosten jedoch als Werbungskosten bei der Vermietung...
Weiterlesen
Wenn Sie Außenanlagen, etwa Wege oder Zäune, errichten, dann können die Kosten in der Einkommensteuererklärung als Steuerermäßigung nach § 35a EStG (Handwerkerleistungen) berücksichtigt werden. Voraussetzung: Die Arbeiten erfolgen...
Weiterlesen
Die Arbeitskosten für die Aufstellung eines Baugerüstes können in der Einkommensteuererklärung als Steuerermäßigung nach § 35a EStG (Handwerkerleistungen) berücksichtigt werden, wenn die Arbeiten innerhalb des Grundstückes erfolgen. Erfolgt die...
Weiterlesen
Die Kosten für die Wartung und Reinigung der Abwasserentsorgung können in der Einkommensteuererklärung als Steuerermäßigung nach § 35a EStG (Handwerkerleistungen) berücksichtigt werden. Voraussetzung: Die Arbeiten erfolgen innerhalb des...
Weiterlesen
Kosten für einen Aufzugnotruf sind nicht als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen. Es handelt sich jedoch um Werbungskosten bei der Vermietung eines Objektes oder...
Weiterlesen
Abrisskosten für ein baufälliges Gebäudes mit anschließendem Neubau sind nicht als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen. Sie können die Kosten jedoch als Werbungskosten bei...
Weiterlesen
Ablesedienst und Abrechnung bei Verbrauchszählern wie Strom, Gas, Wasser, Heizung usw. sind nicht als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen. Sie können die Kosten...
Weiterlesen