Aufwendungen für ein Eigenheim sind nur absetzbar, wenn Sie mit einer Einkunftsart im Zusammenhang stehen. Dazu kommt noch die Möglichkeit des Ansatzes der haushaltsnahen Dienstleistungen, Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen.
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Malerarbeiten, etwa ein neuer Anstrich der Fassade oder der Innen-und Außenwände bei einer Renovierung, sind im Rahmen der Handwerkerleistungen absetzbar. Voraussetzung: Die Arbeiten wurden auf dem eigenen Grundstück bzw....
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