Kann man das absetzen?
Vorschläge: iPad, Medikamente, Eigenheim

Pendler

Als Pendler können Sie Ihre Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten ansetzen. Auch durch Dienstreisen verursachte Fahrtkosten können in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten berücksichtigt werden.
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