Kann man das absetzen?
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Pendler absetzen

Kann man Pendler bei der Steuer absetzen?

Als Pendler können Sie Ihre Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten ansetzen. Auch durch Dienstreisen verursachte Fahrtkosten können in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten berücksichtigt werden.

Steuerrechner


Steuerklassen Rechner

Ehepaare können mit dem Steuerklassen-Rechner die optimale Steuerklassen-Kombination ermitteln. Geben Sie erforderlichen Daten, wie z.B. das Jahresbrutto ein und der Steuerklassen-Rechner vergleicht die möglichen Steuerklassenkombinationen.


Pendlerpauschale Rechner

Geben Sie die Entfernung zwischen Ihrer Wohnung und Ihrem Arbeitsplatz an. Tragen Sie ein, wie oft Sie den Arbeitsplatz im Jahr aufgesucht haben. Bei einer normalen Fünf-Tage-Arbeitswoche erkennt das Finanzamt unter Berücksichtigung von Urlaubs- und Krankheitstagen 230 Fahrten pro Jahr an. Der Rechner ermittelt, in welcher Höhe Sie Fahrtkosten abziehen können.

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Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Als Pendler können Sie die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Fahrtkosten in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Dabei ist ein pauschaler Ansatz von 0,30 € je Kilometer festgelegt. Diese Pauschale gilt unabhängig davon, mit welchem Verkehrsmittel Sie zur Arbeit fahren.

Mit der Entfernungspauschale sind Ihre Kosten wie für Kfz-Steuer, Kfz-Versicherung, den Autokauf, TÜV, Parken, Benzin, Inspektionen oder ADAC-Beiträge abgegolten. Dies gilt auch bei der Nutzung von Motorrädern oder Fahrrädern für z.B. einen Motorradhelm oder einen Fahrradhelm. Sie können diese Kosten also nicht zusätzlich abziehen.

Alternativ kann der Arbeitgeber Ihnen die Fahrtkosten für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erstatten. Dies kann er für Sie sogar abgabenfrei tun, indem der Arbeitgeber die Fahrtkosten pauschal versteuert. Alternativ können Sie auch Lohnsteuer und Sozialversicherung auf die erstatteten Fahrtkosten zahlen. In solch einem Fall können Sie die Fahrtkosten ebenfalls in der Einkommensteuererklärung ansetzen. Bei einer abgabefreien Erstattung ist das nicht möglich.

Letztendlich lohnt der Ansatz aber nur, wenn Sie mit den gesamten Werbungskosten über den Betrag der Arbeitnehmerpauschale von 1.200 € kommen.

Sind Sie nicht mit Ihrem eigenen Pkw zur Arbeit gefahren, wird die Kilometerpauschale auf 4.500 € gedeckelt. Die Begrenzung auf diesen Höchstbetrag gilt bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder Fahrten mit Motorrad, Moped, Mofa, Motorroller, Fahrrad, Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft sowie für Fußgänger.

Bei einer Fahrgemeinschaft können Fahrer und Beifahrer Fahrtkosten über die Pendlerpauschale von der Steuer absetzen. Für alle Teilnehmer der Fahrgemeinschaft ist der kürzeste bzw. verkehrsgünstigste Weg anzusetzen.

Sie können auch die tatsächlichen Kosten angeben, wenn Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln ganz oder teilweise zur Arbeit gefahren sind. Die Kosten der BahnCard der DB sind Werbungskosten. Sie müssen die BahnCard jedoch zumindest auch für in Betracht kommende Werbungskosten wie Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit oder Dienstreisen einsetzen. Voraussetzung für den Abzug der Kosten einer BahnCard 50 oder BahnCard 100 als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ist, dass die Kosten der BahnCard durch die Ersparnis kompensiert werden.

Fahrtkosten auf Dienstreisen

Wird für Dienstreisen ein Pkw gestellt, können weder Sie noch Ihr Arbeitgeber Fahrtkosten geltend machen. Der Grund: Diese Fahrtkosten mindern bereits den Gewinn des Betriebs. Nutzen Sie oder Ihr Arbeitgeber das privates Fahrzeug für die Dienstreisen, können je Kilometer 0,30 € geltend gemacht werden. In diesen Fällen ist es wichtig, die dienstlich gefahrenen Kilometer zu dokumentieren.

Fahren Sie mit dem privaten Fahrzeug morgens immer zu anderen Kunden (z.B. Außendienstmitarbeiter), handelt es sich dabei um Reisekosten, nicht um Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. In diesem Fall können Sie die tatsächlichen Kilometer (Entfernungskilometer) ansetzen.

Nur wenn der Kunde immer gleich bleibt, wird dessen Unternehmen (nach drei Monaten) als Arbeitsstätte angesehen und die Kosten somit wieder gedeckelt.

Führerschein

Die Kosten für die Erlangung des Führerscheins sind meist privat veranlasst und können daher nicht abgezogen werden. Es sind ausnahmsweise dann Fortbildungskosten bzw. Berufsausbildungskosten, wenn der Erwerb des Führerscheins unmittelbare Voraussetzung für die beabsichtigte Berufsausübung ist wie als Taxi-, Bus- oder Lkw-oder Truck-Fahrer.

Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) wird nach verkehrsrechtlichen Vergehen angeordnet und beurteilt die Fahreignung der betroffenen Person. Sie zählt zu den Folgekosten einer Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat. Die Kosten für eine MPU sind nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar: Diese Kosten wären bei ordnungsgemäßem Verhalten vermeidbar gewesen. Aus diesem Grund entfällt auch die Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung. 

Leasing

Privatpersonen können die Leasingrate für ein Kfz nicht von der Steuer absetzen. Unternehmer, die ihr Auto als Leasingnehmer für ihr Unternehmen erwerben, können die Leasingraten hingegen im Zeitpunkt der Zahlung als Betriebsausgaben anzusetzen.

Parkgebühren

Innerhalb einer Auswärtstätigkeit (Reisekosten) können Arbeitnehmer neben den für diese Fahrten geltenden Kilometerpauschbeträgen auch die hierbei entstandenen Parkgebühren als Werbungskosten geltend machen. Bei Fahrten zur Arbeit sind Parkgebühren für einen Pkw-Abstellplatz in der Nähe der ersten Tätigkeitsstätte hingegen nicht neben der Entfernungspauschale als Werbungskosten abziehbar. Auch bei der Benutzung des Autos und anschließender Bahnfahrt (Park & Ride) sind Parkgebühren für das Abstellen des Autos am Bahnhof nicht absetzbar. Eine Ausnahme gilt für behinderte Menschen.

Maut

Das Autobahn- und Schnellstraßennetz ist in vielen Ländern gebührenpflichtig. Die Maut wird in Form von einer Vignette oder Streckenmaut entrichtet. Arbeitnehmer können die Kosten für Mautgebühren normalerweise nicht als Werbungskosten absetzen. Die Mautgebühren sind vergleichbar mit Gebühren für einen Parkplatz oder eine Garage, die ebenfalls bereits durch die Entfernungspauschale abgedeckt sind.

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