Fahrtkosten absetzen
Kann man Fahrtkosten bei der Steuer absetzen?
Als Arbeitnehmer können Sie Ihre Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten ansetzen. Auch durch Dienstreisen verursachte Fahrtkosten können in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten berücksichtigt werden.
Steuerrechner
Pendlerpauschale Rechner
Geben Sie die Entfernung zwischen Ihrer Wohnung und Ihrem Arbeitsplatz an. Tragen Sie ein, wie oft Sie den Arbeitsplatz im Jahr aufgesucht haben. Bei einer normalen Fünf-Tage-Arbeitswoche erkennt das Finanzamt unter Berücksichtigung von Urlaubs- und Krankheitstagen 230 Fahrten pro Jahr an. Der Rechner ermittelt, in welcher Höhe Sie Fahrtkosten abziehen können.
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Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Als Arbeitnehmer können Sie die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Fahrtkosten absetzen. Es gilt ein pauschaler Ansatz von 0,30 € je Kilometer. Dabei ist die kürzeste Straßenverbindung maßgebend – unabhängig davon, welches Verkehrsmittel genutzt wird.
Fahren Sie mit Ihrem eigenen Pkw, kann statt der kürzesten auch die verkehrsgünstigste Straßenverbindung zu Grunde gelegt werden. Diese Strecke muss dann „offensichtlich verkehrsgünstiger“ sein, d.h. der Verkehrsfluss ist schneller als auf der kürzesten Strecke – aufgrund der Streckenführung, Schaltung von Ampeln, Entstehen von Staus und ähnlichem.
Alternativ kann Ihnen der Arbeitgeber die Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erstatten. Dies bleibt für Sie abgabenfrei, wenn der Arbeitgeber die Fahrtkosten pauschal versteuert. Sie können auch Lohnsteuer und Sozialversicherung auf die erstatteten Fahrtkosten zahlen. Dann lassen sich die Fahrtkosten noch in der Einkommensteuererklärung ansetzen. Bei einer abgabefreien Erstattung können Sie die Fahrtkosten nicht mehr in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Letztendlich lohnt der Ansatz erst richtig, wenn Sie mit den gesamten Werbungskosten über den Betrag der Arbeitnehmerpauschale von 1.000 € kommen.
Sind Sie nicht mit Ihrem eigenen Pkw zur Arbeit gefahren, wird die Kilometerpauschale auf 4.500 € gedeckelt. Die Begrenzung auf diesen Höchstbetrag gilt bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder Fahrten mit Motorrad, Moped, Mofa, Motorroller, Fahrrad, Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft sowie für Fußgänger.
Bei einer Fahrgemeinschaft können Fahrer und Beifahrer Fahrtkosten über die Pendlerpauschale von der Steuer absetzen. Für alle Teilnehmer der Fahrgemeinschaft ist der kürzeste bzw. verkehrsgünstigste Weg anzusetzen.
Sie können auch die tatsächlichen Kosten angeben, wenn Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln ganz oder teilweise zur Arbeit gefahren sind. Die Kosten der BahnCard der DB sind Werbungskosten. Sie müssen die BahnCard jedoch zumindest auch für in Betracht kommende Werbungskosten wie Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit oder Dienstreisen einsetzen. Voraussetzung für den Abzug der Kosten einer BahnCard 50 oder BahnCard 100 als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ist, dass die Kosten der BahnCard durch die Ersparnis kompensiert werden.
Fahrtkosten auf Dienstreisen
Wird für Dienstreisen ein Pkw gestellt, können weder Unternehmer noch Arbeitnehmer Fahrtkosten geltend machen. Denn diese Fahrtkosten mindern bereits den Gewinn des Betriebs. Muss der Unternehmer oder auch Arbeitnehmer sein privates Fahrzeug für die Dienstreisen nutzen, kann er für die gefahrenen Kilometer je Kilometer 0,30 € geltend machen. Daher ist es in diesen Fällen wichtig die dienstlich gefahrenen Kilometer zu dokumentieren.
Fahren Sie mit dem privaten Fahrzeug Morgens immer zu anderen Kunden (z.B. Außendienstmitarbeiter), handelt es sich dabei um Reisekosten, nicht um Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. In diesem Fall können Sie die tatsächlichen Kilometer (Entfernungskilometer) ansetzen. Nur wenn der Kunde immer gleich bleibt, wird dessen Unternehmen (nach drei Monaten) als Arbeitsstätte angesehen und die Kosten somit wieder gedeckelt.