Als Pendler können Sie Ihre Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten ansetzen. Auch durch Dienstreisen verursachte Fahrtkosten können in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten berücksichtigt werden.
Weiterlesen
Als Arbeitnehmer können Sie Ihre Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten ansetzen. Auch durch Dienstreisen verursachte Fahrtkosten können in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten berücksichtigt werden.
Weiterlesen
Arbeitnehmer und Unternehmer können Ihre Reisekosten wie Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten absetzen. Dies gilt auch für Vermieter, die zu ihrem vermieteten Objekt gefahren sind.
Weiterlesen
https://www.smartsteuer.de/portal/lexikon/D/Dienstreise.html
Weiterlesen