Die privaten Krankenversicherungsbeiträge können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung als Vorsorgeaufwendungen/Sonderausgaben geltend machen. Die Basisleistungen fließen unbegrenzt in die Berechnung ein. Die Wahlleistungen sind nur begrenzt abziehbar. Für die Absetzbarkeit...
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Die Zahnzusatzversicherung kann als Vorsorgeaufwendungen in den Sonderausgaben berücksichtigt werden.
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