Kann man das absetzen?
Vorschläge: iPad, Medikamente, Eigenheim

Telefonkosten absetzen

Kann man Telefonkosten bei der Steuer absetzen?

Telefonkosten sind für Arbeitnehmer Werbungskosten, wenn es sich um beruflich veranlasste Kosten handelt. Als Telekommunikationskosten sind der berufliche Anteil der Grundgebühr und der Einzelgesprächsgebühren bzw. der Flatrate-Gebühr absetzbar. Dies gilt für Festnetzgeräte und Mobiltelefone (Handy).

Weitere Informationen zum Thema Telefonkosten absetzen

Beruflich veranlasste Telefonkosten können nach zwei Methoden abgezogen werden:

Einzelnachweis

Zum einen können Sie den beruflichen Anteil der Telefonkosten für einen repräsentativen Zeitraum von mindestens drei zusammenhängenden Monaten ermitteln. Entsprechend diesem Anteil an den Gesamtkosten können Sie die Telefonkosten monatlich von jeder Rechnung absetzen.

Die Pauschalmethode

Fallen im Beruf erfahrungsgemäß beruflich oder betrieblich veranlasste Telekommunikationsaufwendungen an, können Sie als Arbeitnehmer/Unternehmer pauschal 20% des Rechnungsbetrags der Telefonrechnung, maximal aber 20 € pro Monat, ansetzen. Aus den Rechnungen der letzten drei Monate können Sie ohne große Mühe den Durchschnittsbetrag für das ganze Jahr errechnen!

Handyversicherung

Eine Handyversicherung schützt vor Flüssigkeits-, Display- oder Bruchschäden eines Mobiltelefons. Die Versicherungsbeiträge für Ihr privat genutztes Mobiltelefon können Sie nicht abziehen. Bei beruflich genutzten Geräten handelt es sich um Werbungskosten von Arbeitnehmern bzw. Betriebsausgaben von Unternehmern. Diese Maßstäbe gelten auch für die Versicherung anderer Geräte wie Haushaltsgeräte (Waschmaschinen, Wäschetrockner) oder Fernsehgeräte.

Erforderliche Belege:

Die berufliche Veranlassung ist nachzuweisen. Hierzu kann eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers dienen.

Beispiel Einzelnachweis

Lina ist Arbeitnehmerin und nutzt Ihr privates Telefon auch beruflich. Die berufliche Nutzung beträgt 30%. Lina hat den Anteil anhand von Einzelverbindungsnachweisen der Monate März-Mai ermittelt. Es können dann 30% der jährlichen Telefonkosten als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.

Beispiel Pauschalmethode

Lina ist Arbeitnehmerin und nutzt Ihr privates Telefon auch beruflich. Sie berücksichtigt 20% (maximal 20 € monatlich) Ihrer Telefonkosten. Ihre Telefonkosten betrugen im März 25 €, im April 30 € und im Mai 32 €. Durchschnittlich hatte Sie Telefonkosten von 29 € monatlich, von denen Sie 20% abziehen kann. Dies sind 5,80 €. Hieraus ergeben sich jährliche Telefonkosten von 69,60 €.

Telefonkosten absetzen und Ø 1.079 € erstattet bekommen.

Jetzt starten!