Trockeneisreinigung
Kann man Trockeneisreinigung bei der Steuer absetzen?
Die Kosten für eine Trockeneisreinigung, etwa an der Fassade, können Sie nach § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung (Handwerkerleistungen) in Abzug bringen. Die Leistung muss auf dem eigenen Grundstück erfolgen.
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Tragen Sie Ihre Kosten für Ihre Haushaltshilfe ein. Dies kann eine Haushaltshilfe als Mini-Job oder bei einem Dienstleister sein. Vergessen Sie nicht ihre Handwerker-Kosten einzutragen. Der Rechner ermittelt Ihren Steuerbonus.
Weitere Informationen zum Thema Trockeneisreinigung absetzen
Eine Reinigung mit Trockeneisstrahlen gilt als besonders schonendes Reinigungsverfahren. Es wird oft dort eingesetzt, wo es auf eine gründliche Reinigung der Oberfläche ankommt, ohne dass diese mit Chemie o.ä. behandelt werden müsste. Bei diesem Reinigungsverfahren wird außer dem anhaftenden Schmutz nichts abgetragen – die Oberfläche wird geschont.
Wenn Sie die Kosten für die Trockeneisreinigung unter den Betriebsausgaben oder Werbungskosten verbuchen können, ist der Abzug problemlos möglich. Dazu muss ein klar erkennbarer Bezug zu Ihrer Berufstätigkeit bzw. zu Ihren Einkünften vorhanden sein. Hinweis: Die Kosten können eventuell auch als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn es sich um einen behindertengerechten Umbau in der Wohnung bzw. im Haus handelt.
In allen anderen Fällen können die Arbeiten als Handwerkerleistung einzuordnen sein. Sie können dann 20% der Lohnkosten (maximal 1.200 €) absetzen. Beachten Sie dabei: Leben zwei Alleinstehende in einem Haushalt zusammen, kann der Höchstbetrag insgesamt nur einmal als Steuerermäßigung angesetzt werden.
Die Rechnung
Das Finanzamt gewährt Ihnen eine entsprechende Steuerermäßigung nur, wenn Sie die entstandenen Kosten mittels einer korrekt ausgestellten Rechnung nachweisen. Korrekt bedeutet: Aus der Rechnung (oder einer beigefügten Anlage) muss der genaue Anteil der Arbeits- und Fahrkosten hervorgehen – in Summe oder prozentual. Das ist wichtig, denn: Die reinen Materialkosten können Sie nicht steuerlich geltend machen. Sollten Arbeits- und Fahrtkosten nicht klar erkennbar sein, dann bitten Sie einfach um eine neue – vollständige – Rechnung.
Nachweispflicht
Die Handwerkerleistungen müssen nach Aufforderung durch das Finanzamt durch Vorlage der Rechnung und des entsprechenden Kontoauszugs belegt werden.