Kann man das absetzen?
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Wärmedämmmaßnahme absetzen

Kann man Wärmedämmmaßnahme bei der Steuer absetzen?

Kosten für die Dämmung eines Hauses können sie nach § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung (Handwerkerleistungen) in Abzug bringen. Die Arbeiten müssen auf Ihrem eigenen Grundstück erfolgt sein. Erfolgt die Leistung außerhalb oder im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind die Kosten nicht zu berücksichtigen. Erhalten Sie Fördermittel von dritter Seite (z.B. Kfw-Darlehen) entfällt die Berücksichtigung als Steuerermäßigung ebenfalls.

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Tragen Sie Ihre Kosten für Ihre Haushaltshilfe ein. Dies kann eine Haushaltshilfe als Mini-Job oder bei einem Dienstleister sein. Vergessen Sie nicht ihre Handwerker-Kosten einzutragen. Der Rechner ermittelt Ihren Steuerbonus.

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Grundsätzlich gilt: Die Steuerermäßigung greift nur, wenn die Aufwendungen nicht zu den ​Betriebsausgaben oder Werbungskosten gehören und soweit sie nicht als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt worden sind.

Bitte beachten Sie : Es darf sich nicht um eine Neubaumaßnahme handeln. Nur eine Sanierung bzw. Modernisierung ist begünstigt. Erhalten Sie Fördermittel oder haben Sie ein verbilligtes Darlehen aufgenommen (z.B. Kfw-Darlehen), können Sie die Kosten der Dämmung nicht als Steuerermäßigung in der Steuererklärung berücksichtigen.

Höchstbetrag:

Bei Handwerkerleistungen erkennt das Finanzamt in der Regel 20% der entstandenen Kosten (maximal 1.200 €) an. Teilen sich mehrere Alleinstehende einen Haushalt, kann der Höchstbetrag insgesamt nur einmal in Anspruch genommen werden.

Nachweispflicht

Die Handwerkerleistungen müssen nach Aufforderung durch das Finanzamt

  • durch Vorlage der Rechnung des beauftragten Unternehmens mit aussagekräftigen Angaben über die erbrachte Dienstleistung und
  • Vorlage des Kontoauszugs mit Abbuchung des Rechnungsbetrages oder einer entsprechenden Bescheinigung des Kreditinstituts

belegt werden.

Die Rechnung

Das Finanzamt gewährt Ihnen eine entsprechende Steuerermäßigung nur, wenn Sie die entstandenen Kosten mittels einer korrekt ausgestellten Rechnung nachweisen. Korrekt bedeutet: Aus der Rechnung (oder einer beigefügten Anlage) muss der genaue Anteil der Arbeits- und Fahrkosten hervorgehen – in Summe oder prozentual. Das ist wichtig, denn: Die reinen Materialkosten können Sie nicht steuerlich geltend machen.

Sollten Arbeits- und Fahrtkosten nicht klar erkennbar sein, dann bitten Sie einfach um eine neue – vollständige – Rechnung.

Betriebsausgaben

Gehört das Haus zum Betriebsvermögen Ihres Unternehmens, können Sie die Kosten voll als Betriebsausgaben berücksichtigen und ggf. die Vorsteuer in Abzug bringen. Auch wenn Sie ein betriebliches Arbeitszimmer in Ihrem privaten Haus haben, können Sie die Kosten – prozentual auf das Arbeitszimmer gerechnet – ansetzen.

Werbungskosten

Vermieten Sie das Haus (zum Teil oder komplett), können Sie die Kosten der Dämmung als Erhaltungsaufwand in der Steuererklärung berücksichtigen. Auch hier gilt: Wenn Sie nur einen Teil des Hauses vermieten, müssen Sie die Kosten prozentual aufteilen.

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