Kann man das absetzen?
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Wachdienst absetzen

Kann man Wachdienst bei der Steuer absetzen?

Kosten für einen Wachdienst können sie als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung (haushaltsnahe Dienstleistung) in Abzug bringen, wenn die Leistung auf Ihrem eigenen Grundstück erfolgt.

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Haushaltsnahe Dienstleistungen Rechner

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Weitere Informationen zum Thema Wachdienst absetzen

Wenn Sie einen Wachdienst beschäftigen, der auf Ihrem Grundstück eingesetzt wird, können Sie die anfallenden Kosten innerhalb der haushaltsnahen Dienstleistungen in Ihrer Steuererklärung ansetzen. Bei den haushaltsnahen Dienstleistungen handelt es sich um Leistungen, die für gewöhnlich von einem Mitglied des Haushalts übernommen werden und für die eine Dienstleistungsagentur oder ein selbständiger Dienstleister in Anspruch genommen wird.

Höchstbetrag:

Es können 20% der Aufwendungen (maximal 4.000 €) als Steuerermäßigung (Minderung der Steuerzahllast) berücksichtigt werden.

Nachweispflicht

Die haushaltsnahe Dienstleistung muss nach Aufforderung durch das Finanzamt

  • durch Vorlage der Rechnung des beauftragten Unternehmens mit aussagekräftigen Angaben über die erbrachte Dienstleistung und
  • Vorlage des Kontoauszugs mit Abbuchung des Rechnungsbetrages oder einer entsprechenden Bescheinigung des Kreditinstituts

belegt werden.

Beispiel:

Lina beauftragt einen Wachdienst für ihr privates Grundstück. Sie erhält monatlich eine Rechnung von 500 €. Im Jahr kommen so 6.000 € zusammen. Sie kann davon 20% (= 1.200 €) als Steuerermäßigung berücksichtigen.

Wachdienst absetzen und Ø 1.079 € erstattet bekommen.

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