Kann man das absetzen?
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Unterhalt absetzen

Kann man Unterhalt bei der Steuer absetzen?

Unterhalt kann auf verschiedene Arten abgesetzt werden: Unterhaltszahlung an den geschiedenen Ehegatten etwa können Sie als Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastungen abziehen. In anderen Fällen werden Unterhaltszahlung bei einer gesetzlichen Unterhaltspflicht als außergewöhnliche Belastung steuermindernd anerkannt.

Weitere Informationen zum Thema Unterhalt absetzen

Unterhalt an den Ex-Ehegatten/Lebenspartner

Gezahlter Unterhalt an den getrennt lebenden/geschiedenen Ehegatten bzw. Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft wird als Sonderausgabe abgezogen, wenn der Unterhaltsempfänger diesen versteuert. Unterhaltsaufwendungen für nachehelichen Unterhalt und Trennungsunterhalt können bis zu 13.805 € pro Jahr und Empfänger abgezogen werden. Dieses Verfahren wird »Realsplitting« genannt. Voraussetzung ist die Zustimmung des Empfängers, die in der »Anlage U« erteilt wird.

Stimmt der Unterhaltsempfänger dem Realsplitting nicht zu, ist ein Abzug der Unterhaltszahlungen als »Unterhalt für bedürftige Personen« möglich.

»Unterhalt für bedürftige Personen«

Unterstützen Sie bedürftige Personen, können Sie die nachgewiesenen Kosten als außergewöhnliche Belastung abziehen. Die unterstützten Personen müssen Ihnen oder Ihrem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigt sein. Dies sind z.B. Eltern, Großeltern, Kinder oder Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft. Unterstützen Sie Ihr Kind, können Sie die Kosten abziehen, wenn niemand Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge hat.

Unterhaltsleistungen an Personen, die den gesetzlich unterhaltsberechtigten Personen gleichgestellt sind, können ebenfalls abgezogen werden. Hierbei handelt es sich um eine Person, bei der zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel mit Rücksicht auf die Unterhaltsleistung gekürzt werden.

Als Unterhalt kann sowohl die Überweisung oder Übergabe von Geld als auch die Kosten für Ernährung, Kleidung, Einrichtungsgegenstände oder Krankenversicherungsbeiträge abgezogen werden.

Zu den abziehbaren Zahlungen gehören auch Überweisungen an Verwandte im Ausland.

Unterhalt absetzen und Ø 1.079 € erstattet bekommen.

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